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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86 (https://dejure.org/1987,7846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.12.1987 - 1 A 9/86 (https://dejure.org/1987,7846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86 (https://dejure.org/1987,7846)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
    Da die Klägerin demnach an die Einverständniserklärung ihrer Rechtsvorgänger nicht gebunden ist, kann sie grundsätzlich die Beseitigung der Abwasserleitung aus ihrem Grundstück verlangen (ebenso BVerwG, Urteil vom 2. November 1973, DÖV 1974, 132).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
    Dies ist in der Rechtsprechung sogar für planungsrechtliche Entscheidungen anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1965, VkBl 1965, 517; Urteil vom 25. August 1971, DÖV 1972, 129; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 1979; AS 15, 254) und deshalb auch hier unbedenklich.
  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
    Auch diese Besonderheit des vorliegenden Falles rechtfertigt es nicht, nunmehr die Klägerin gewissermaßen unter erleichterten Umständen zur Duldung der Abwasserleitung in ihrem Grundstück zu verpflichten, deren erstmalige Herstellung sie nicht hinnehmen müsste (ebenso schon OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Mai 1985, AS 19, 349; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. Oktober 1984, DÖV 1986, 112; HessVGH, Urteil vom 5. Oktober 1965, Wüsthoff Bd. 6, Rn. 1098).
  • VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 L 135/18

    Abwasser, Abwasserkanal, Abwasserleitung, Alternative, Anordnung, Aufwand,

    Mithin dürfen beim nach §§ 93 Satz 2 und 92 Satz 2 WHG anzustellenden Vergleich die Kosten für den Rückbau der bereits auf Privateigentum bestehenden Wasserdurchleitung ebenso wenig wie der von Herstellungskosten naturgemäß freie Fortbestand der illegal bestehenden Durchleitung zugrunde gelegt werden (so schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86 - , vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233, dort fehlerhaft als "OVG Münster" bezeichnet, Urteil der Kammer vom 28. Juni 2007 - 4 K 1710/06.NW -, Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Auflage, § 92 Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.06.2007 - 4 K 1710/06

    Nachträgliche Bestellung eines Zwangsrechts zugunsten eines Unternehmens zur

    Die nachträgliche Zwangsrechtsbestellung darf nicht unter erleichterten Voraussetzungen erfolgen, sondern ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Maßnahme auch ohne den faktischen Zustand zulässig wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86.OVG -, ESOVGRP).
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